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DEL 11.09.2006, 21:51

Neue Regelauslegung beim Faustkampf

Kritiker befürchten einen Rückfall in alte Zeiten

Kurz vor Saisonstart erließ der Schiedsrichterausschuss des DEB eine Pressemitteilung, wonach der Regelverstoß des Faustschlags (IIHF Regel 528) in Zukunft in bestimmten Fällen nicht mit einer großen Strafe plus automatischen Spieldauerdisziplinarstrafe oder mit einer Matchstrafe geahndet wird. Der nun gültigen großzügigeren Regelauslegung zu Folge sollen für einen Faustkampf, bei welchem beide Spieler sich ihrer Handschuhe entledigen, 2+2+10 Strafminuten verhängt werden.

Die neue Regelauslegung wird in der Liga derzeit kontrovers diskutiert. Kritiker befürchten gar einen Rückfall in längst für vergangen gehaltene, düstere Tage. Ende der 90er Jahre war die DEL insbesondere in Osteuropa und in den skandinavischen Ländern zum Teil zu Recht als "Prügelliga" verschrieen und konnte sich dieses Images erst nach Jahren mühevoll entledigen.

Bei näherer Betrachtung der Entwicklung der DEL in den vergangenen Jahren lassen sich jedoch einige schwerwiegende Argumente entdecken, welche á priori für die nun erlassene großzügigere Regelauslegung sprechen könnten.

In erster Linie versteckte Stockfouls, welche in der DEL in der Vergangenheit leider an der Tagesordnung waren, könnte die neue Regelung auf ganz pragmatische Art und Weise reduzieren. Bisher spielte sich häufig folgendes Szenario auf deutschen Eisflächen ab: Spieler A provozierte Spieler B so lange mit versteckten Stockfouls, bis dieser irgendwann die Beherrschung verlor und sich A zur Brust nahm. Bestraft wurde letztlich häufig nur B und das nicht allzu selten mit einer Spieldauerdisziplinarstrafe, obwohl B sich lediglich einer vorhergegangenen Unsportlichkeit von A erwehren zu suchte. Es leuchtet ein, dass diese Praxis ungerecht war.

Nach Einführung der neuen Regelauslegung könnten sich gerade die physisch schwächeren Spieler ernsthaft fragen, ob es denn vernünftig wäre, einen ihnen körperlich deutlich überlegenen Gegner mit Stockfouls zu malträtieren.

Ein weiteres Argument pro großzügigerer Regelauslegung besteht auch in der außergewöhnlichen Dynamik, welche ein Faustkampf dem Spiel einer Mannschaft manchmal verleihen zu vermag. Gerade bei einem Rückstand der eigenen Mannschaft kann ein gewonnener Fight häufig wieder für neuen Schwung, frisches Selbstvertrauen beim Team sorgen und es aus seiner Lethargie wachrütteln.

Zu guter letzt könnte die neue Regelauslegung ebenfalls auf Moral und Wohlergehen der Zuschauer positiv Einfluss nehmen, die eigene Mannschaft noch einmal nach vorne zu peitschen. Darüber hinaus ist das Eishockey bis zu einem gewissen Grad auch ein Schauspiel. Und die Massen wissen wohldosierte, fair ausgetragene Faustkämpfe zu schätzen. Das zeigen die Erfahrungen aus Nordamerika, wenngleich der europäische Zuschauer nicht vollends mit dem nordamerikanischen gleichzusetzen ist. Somit könnte das Spiel im Auge eines manchen Betrachters an Attraktivität gewinnen.

Wer nun entgegnet, die Anzahl der Faustkämpfe dürfe jedoch nicht aus dem Ruder laufen, der sollte bedenken, dass seit einigen Jahren kaum noch wirkliche "Goons" in den Reihen der meisten DEL- Teams zu finden sind. Gerade bei der Vergabe der immer weiter reduzierten Ausländerlizenzen achten die Klubs im Gegensatz zu früher inzwischen zumeist auf spielerisches Talent ihrer Importe.

Sollte es trotzdem einmal zu einer Eskalation der Lage, soll laut entschärfter Regelauslegung folgender Zusatz zum Tragen kommen: "Es liegt jedoch im Ermessen des Schiedsrichters, Strafen gem. Regel 528 auszusprechen, z.B. wenn es sich um "Wiederholungstäter" handelt (d.h. dieselben Spieler beginnen erneut in dem jeweiligen Spiel eine Auseinandersetzung) oder wenn der Schiedsrichter beide Teams zu einer disziplinierteren Spielweise aufgefordert hat."

Die großzügigere Regelauslegung beim Faustkampf auf dem Papier also eine runde Sache, insofern die DEL- Schiedsrichter sich in der Praxis nicht in jeder erdenklichen Situation auf den Zusatz berufen sollten.
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20.06.2025 08:41 Uhr


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